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Artikel entnommen aus dem Sonderheft der Flüchtlingsräte "AusgeLAGERt - Zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland" mit freundlicher Genehmigung des
Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern
Lager als Schutz vor rassistischen Angriffen?
von Doreen Klamann-Senz
Zum Tag des Flüchtlings am 1. Oktober 2010 hatte der
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern zu einer Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingen eingeladen. Dr.
Armin Jäger, CDU-Landtagsabgeordneter und Innenminister von MV 1997/98, wies in diesem Rahmen darauf hin,
dass die Verlegung der Erstaufnahme von Rostock nach
Nostorf/Horst sowie die Einfassung mit einem hohen Zaun
vor dem Hintergrund der Angriffe auf das Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen 1992 zu bewerten ist. Er erinnerte ebenfalls an die Orte, in denen massiver Widerstand
gegen die Eröffnung von Lagern Anfang der 1990er Jahre
organisiert wurde, was zum Ausweichen auf abgelegene
Ortschaften geführt habe.
"Na, sie wissen doch, was los war in
Rostock-Lichtenhagen"
Lager für Flüchtlinge mit einem Wachdienst am
Eingangstor und Zäunen drum herum erzeugen schnell den
Eindruck von einem Gefängnis. Auf die Frage, wozu die
kasernenartige Zusammenlegung von Flüchtlingen notwendig sei, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern häufig
gehört: "Na, sie wissen doch, was los war in Rostock-
Lichtenhagen." Man will sagen, dass die Bewohner durch
stacheldrahtbewehrte Lager geschützt werden müssen, sollte
es wieder zu ähnlichen Ausschreitungen kommen. Auch die
Sozialministerin aus Bayern, Christine Haderthauer, hält
daran fest, dass "der Stacheldraht des größten bayerischen
Flüchtlingslagers in Würzburg dem Schutz der BewohnerInnen diene und deshalb nicht entfernt werde." (s.
Flüchtlingsrat Bayern, Pressemitteilung 01.07.2009) Aber
sind derartige Maßnahmen wirklich geeignet, Flüchtlinge
vor rassistischen Angriffen zu bewahren?
Fakt ist, dass sich dort, wo Anfang der 1990er Jahre neue
Flüchtlingsunterkünfte angesiedelt werden sollten, fremdenfeindliche Initiativen organisierten und mit Unterschriften-
listen gegen die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in
ihrer Nachbarschaft vorgingen. Nicht nur Proteste, sondern
auch tätliche Angriffe auf Flüchtlinge und MigrantInnen gab
und gibt es immer wieder. In Mölln oder Solingen waren es
keine Flüchtlingslager, sondern Häuser, die überwiegend
von MigrantInnen bewohnt werden. Opfer von rassistischen
Angriffen können Flüchtlinge und MigrantInnen überall
werden, auf der Straße, in der Diskothek oder in öffentlichen
Verkehrsmitteln, wie die Beispiele von Cha Dong N. 2008 in
Berlin oder Marwa El-Sherbiny 2009 in Dresden zeigen.
Über solche öffentlich bekannt gewordenen Einzelfälle hinaus gibt es eine traurige, hohe Dunkelziffer an alltäglichen,
auch schwerwiegenden Übergriffen, die von den Geschädigten nicht angezeigt werden oder die trotz Anzeige keine
mediale Aufmerksamkeit erhalten.
Grundsätzlich sind die Bewohner/innen von Flüchtlingslagern also auch außerhalb ihrer zugewiesenen Unterkunft
rassistischen Angriffen potenziell ausgesetzt. Dabei ist es
sicher so, dass sie in kasernenartigen, stacheldrahtbewehrten
Lagern von Rassisten schwerer angegriffen werden können
als in Wohnungen. Allerdings machen Flüchtlingslager die
Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland erst als "öffentliches Problem" sichtbar und stellen für rassistische
Gruppierungen - insbesondere für den gewaltbereiten Mob -
ein ideales Angriffsziel erst her. Angriffe auf Asylbewerberheime sind kontinuierlich, von Rostock-Lichtenhagen an bis
heute, ein trauriger Bestandteil der rassistischen Wirklichkeit, gut dokumentiert beispielsweise 2007 in Sangerhausen
oder 2009 in Harbke und Möhlau. Sie werden schnell zu
Kulminationspunkten und Zielscheiben rassistischer und
rechtsextremer Initiativen und Kampagnen, wie zuletzt die
NPD mit ihren "Begehungen" in thüringischen und branden-
burgischen Flüchtlingslagern unter Beweis gestellt hat. Im
Bezirk Berlin-Mitte wurde 2010 eine öffentliche Debatte
über die neuen Übergangsheime dadurch angestoßen, dass
zwei Stadträte Anschriften und Hausnummern der Unter-
künfte bekannt gaben und die dort untergebrachten Flüchtlinge zur unzumutbaren "Belastung" für den Bezirk erklär-
ten. Nachdem die Presse darüber ausführlich berichtete, griff
die rechtspopulistische Partei "Pro Deutschland" das Thema
auf und startete eine Kampagne gegen eine konkrete Unterkunft und sammelte Unterschriften für eine Petition gegen
Asylsuchende.
Es zeigt sich, dass Lager Flüchtlingen keinen absoluten
Schutz vor ausländerfeindlichen Übergriffen bieten, und
dass Flüchtlinge dort nicht weniger gefährdet sind als
irgendwo auf offener Straße. Lager bieten im Gegenteil einen besonderen Angriffspunkt. Rassisten finden in den
Lagern genau die Menschen, die sie schikanieren, belästigen
und verängstigen möchten. Hinzu kommt, dass in einem
Lager keine anderen Bürger leben, die ebenfalls Schaden
nehmen könnten. Außer den Flüchtlingen selbst und ggf.
einem Wachdienst ist niemand weiter Zeuge, wenn sich dort
rassistische Übergriffe ereignen, was sich im Übrigen auch
negativ auf die Strafverfolgung der Täter auswirken kann:
Es kommt vor, dass verängstigte Flüchtlinge keine Zeugenaussagen machen wollen, dass man sich nicht die Mühe
macht, dif. muttersprachliche Aussagen aufzunehmen oder
dass den Flüchtlingen schlicht kein Gehör geschenkt wird.
Nun sind Lager häufig am Rande von Ortschaften angesiedelt, um, wie von Dr. Jäger angedeutet, den Interessen der
Bürger Rechnung zu tragen, die nicht mit Flüchtlingen in der
Nachbarschaft leben möchten. Aus meiner Sicht ist das fatal
und kurzsichtig, da ohne Kontakte keine Vorurteile abgebaut
werden können. Nur wer auch persönlich das Schicksal von
Flüchtlingen kennen lernt, kann Verständnis für sie ent-
wickeln. Das zeigt sich auch darin, dass sich Ortschaften, die
sich zunächst massiv geweigert hatten, Flüchtlinge aufzunehmen, später zum Teil für den Verbleib dieser einsetzten,
nachdem durch das tägliche Leben Beziehungen entstanden
waren.
So betrachtet, schützen Lager nicht vor Angriffen, sondern
nähren die zugrunde liegenden rassistischen Vorurteile. Die
Sonderunterbringung von Flüchtlingen in einem
Sammellager verfestigt die Annahme, dass man Flüchtlinge
nicht gleichwertig behandeln muss. Indem man die
Flüchtlinge konzentriert, isoliert und entrechtet, werden sie
zum einen überhaupt erst sichtbar gemacht - angesichts der
geringen Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge hätte man
ansonsten Schwierigkeiten, überhaupt welche zu "finden" -,
und zum Zweiten im öffentlichen Drama gleichzeitig als
"Problem" definiert, das eine Sonderbehandlung erfahren
muss.
Jeder Mensch hat einen Anspruch auf die Achtung seiner
körperlichen Integrität und die Anerkennung seiner persönlichen Würde. Diesen Anspruch gilt es ohne Einschränkung
überall durchzusetzen. Es erschiene absurd und würde einen
Sturm der Entrüstung auslösen, wollte man Gewalt gegen
Frauen oder gegen Homosexuelle durch das Verstecken der
Betroffenen hinter hohen Mauern verhindern. Im Umgang
mit Flüchtlingen werden derartige Strategien jedoch nach wie
vor ernsthaft vertreten.
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