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Überfall bleibt ohne juristische Konsequenzen
Für den 14. März dieses Jahres hatte die Gruppe Viva la Utopia in Güstrow eine Demonstration unter dem Motto „Für eine bunte, aufgeschlossene und demokratische Gesellschaft – Gegen Nazis“ organisiert. Die Jugendlichen wollten damit ein klares Zeichen gegen zunehmende rechte Aktivitäten in der Stadt setzen. Die rechte Szene mobilisierte ebenfalls und so trafen sich etwa 70 bis 80 Personen, um die Demonstration zu stören. Einige von ihnen waren im Stadtgebiet unterwegs, als sie auf eine junge Frau trafen, die mit ihrem Bruder auf dem Weg zur Demonstration war. Sie jagten die beiden, holten die junge Frau ein, zerrten sie in den Vorraum einer Bank und traten dort auf sie ein.
Die Betroffene erkannte einen Beteiligten, gegen den am 29. Oktober am Amtsgericht Güstrow ein Prozess stattfand. Allerdings hatte sie nicht beobachtet, dass der Beschuldigte auf sie eingetreten hatte. Da ihm während der Verhandlung auch kein gemeinsamer Tatvorsatz mit den anderen, unbekannt gebliebenen Angreifern nachgewiesen werden konnte, wurde er frei gesprochen.

Rechter Schläger aus Gadebusch verurteilt
Eine Gruppe von etwa 50 Rechten hatte während des Gadebuscher Münzfestes am 06. Juli 2008 alternative Jugendliche beschimpft, bedroht und immer wieder attackiert. Die Ausschreitungen dauerten mehrere Stunden an, auch weil die anwesende Polizei lange Zeit nicht wirksam eingriff. Dabei wurden mindestens fünf Personen teilweise erheblich verletzt. Einer der Angreifer, ein einschlägig vorbestrafter 21-Jähriger aus Gadebusch, musste sich am 22. Oktober diesen Jahres wegen der Angriffe vor dem Wismarer Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Körperverletzung in vier Fällen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Nötigung vor und forderte schließlich eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Während der Staatsanwalt davon überzeugt war, dass der Angeklagte eine „offensive rechte Gesinnung“ habe, entpolitisierte der vorsitzende Richter die Taten. Er verurteilte den Rechten zu einer zweijährigen Jugendstrafe, die er allerdings zur Bewährung aussetzte. Im Januar beginnt ein weiterer Prozess gegen einen der ermittelten Schläger.

Bewährungsstrafen nach Angriff auf Polizei
In einem Löcknitzer Garagenkomplex hatten sich am 20. April vergangenen Jahres über 20 Rechte versammelt, um dort den Geburtstag Adolf Hitlers zu feiern. Zwei Polizisten fuhren an diesem Abend routinemäßig Streife, als sie von mehreren Personen in ihrem Wagen angegriffen und geschlagen wurden. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray konnten sich die beiden aus der Situation befreien.
Für diese Tat hatten sich am 10. September vier Angeklagte vor dem Pasewalker Amtsgericht zu verantworten. Zwei der Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die beiden anderen wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafen wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Außerdem haben die Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen und jeweils 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Verteidiger wie Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.

aus Perspektiven - Rundbrief der LOBBI Nr.6 / Winter 2009-2010

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