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Vier Jahre später
Zwei Neonaziangriffe in Ueckermünde bleiben
weitgehend ungestraft
Pressemitteilung vom 18.05.2011
Erst vier Jahre nach zwei massiven Angriffen durch Neonazigruppen an
Ueckermünder Stränden ist klar, dass fast alle Täter ungestraft davon
kommen. Nur gegen einen Beschuldigten wurde gestern vor dem Pasewalker
Amtsgericht verhandelt. Der zur Tatzeit jugendliche Täter muss ein
Schmerzensgeld zahlen. Die Betroffenen der Angriffe kritisieren die
Ermittlungen der Polizei.
Am 17. Mai 2007 hatten sich Punks und nichtrechte Skinheads aus
Vorpommern und Brandenburg zu einer Geburtstagsfeier am Belliner Strand
von Ueckermünde verabredet. Bei ihrer Ankunft wurden sie von
Mitgliedern der rechten Szene beobachtet, die offenbar telefonisch
weitere Personen herbeiriefen und die Feiernden dann überfielen. Unter
„Sieg Heil“ und „Scheiß Zecken“ – Rufen griffen sie die Betroffenen
unter anderem mit Schlagringen, Baseballschlägern und abmontierten
Fahrradlenkern an. Mehrere Menschen erlitten Prellungen, Platz- und
Stichwunden und mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Am gleichen Nachmittag versammelte sich am Ueckermünder Haffbad unter
dem Absingen rechter Lieder ebenfalls eine größere Gruppe Neonazis mit
Fahnen und pöbelte Strandgäste an. Zwei Männer aus Bremerhaven und
Torgelow, die das Verhalten der Rechten kritisierten, wurden
angegriffen und durch Faustschläge und Fußtritte verletzt.
Obwohl sich etliche Neonazis an den beiden Angriffen beteiligten, wurde
die Ermittlungen zum Haffbadvorfall schon vor längerer Zeit eingestellt
und im Zusammenhang mit dem Überfall am Belliner Strand nur gegen einen
einzigen Tatverdächtigen ein Gerichtverfahren eröffnet.
Gestern musste sich ein zur Tatzeit jugendlicher Beschuldigter vor dem
Pasewalker Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte räumte ein, im
Zusammenhang mit dem Überfall vom Belliner Strand eine damals 16-Jährige
niedergeschlagen und verletzt zu haben. Er entschuldigte sich bei der
Betroffenen. Nach Jugendstrafrecht wurde das Verfahren mit der Auflage
eingestellt, an die Betroffene ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu zahlen.
Die Ermittlungen zu weiteren Tatverdächtigen sind offenbar ergebnislos
verlaufen bzw. reichten nicht für die Eröffnung eines Hauptverfahrens
aus. Schon im Mai 2007 kritisierten einige der Angegriffenen, dass die
Polizei die zum Teil noch anwesenden Täter nicht festgenommen oder
wenigstens deren Personalien aufgenommen hatte. Im Anschluss an die
gestrige Verhandlung äußerten sie erneut ihr Unverständnis über die
mangelnden Ermittlungsergebnisse. Der Beratungsverein für Betroffene
rechter Gewalt LOBBI schließt sich der Kritik an. „Die langwierigen und
vor allem erfolglosen Ermittlungen sind für die Verletzten belastend und
enttäuschend. Der Neonaziszene in Ueckermünde wird damit signalisiert,
dass sie sich für schwerwiegende Gewalttaten nicht verantworten muss.“
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