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Gnoiener Neonazis zu Bewährungsstrafen verurteilt
Körperverletzungen, Nötigungen und Sachbeschädigungen gehen auf das Konto der zwei Verurteilten
Pressemitteilung vom 14.12.2011
*Vor dem Güstrower Amtsgericht endete gestern ein mehrmonatiger Prozess
gegen zwei Rechte aus Gnoien. Ihnen wurden zahlreiche
Körperverletzungen, Nötigungen und Sachbeschädigungen zur Last gelegt -
viele davon waren politisch motiviert. Dafür wurden sie nun zu
Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig.
Maik S., zum Tatzeitpunkt Heranwachsender, hat sich nach Ansicht des
Gerichts der Körperverletzung in vier Fällen, der zweifachen Nötigung
und vierfachen Sachbeschädigung schuldig gemacht. So schlug und trat er
im Juli 2010 zusammen mit anderen auf einen alternativen Jugendlichen in
Gnoien ein, weil dieser Neonaziaufkleber in der Stadt entfernt hatte.
Zusammen mit dem Mitangeklagten Willy P. attackierte er diesen
Jugendlichen im September 2010 dann erneut. Vermummt schlugen und traten
die beiden so brutal auf ihn ein, dass er zwei Wochen stationär
behandelt werden musste.
S. war außerdem am Sprühen neonazistischer Parolen an einem Jugendclub
und einer Schule in Gnoien beteiligt, verklebte zusammen mit P. hunderte
rechte Aufkleber in Dörfern der Umgebung. Außerdem hatte er das Auto
eines Lehrers mit der Parole "Vorsicht, Antideutscher !" beschmiert.
Dieser Lehrer hatte wenige Tage zuvor die Verteilung der sogenannten
"Schulhof- CD" unterbunden. Für diese und weitere Straftaten
verurteilte ein Schöffengericht Maik S. nun zu einer zweijährigen
Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.Daneben
muss er eine Geldstrafe zahlen, Arbeitstunden leisten. Gemeinsam mit P.
hat er außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen und dem alternativen
Jugendlichen eine Entschädigung von 2000 Euro zu zahlen. Da dieser sich
dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen und außerdem ein
Adhäsionsverfahren beantragt hatte, müssen die beiden Verurteilten auch
diese Kosten übernehmen.
Das Gericht sah es außerdem als erwiesen an, dass Willy P. im September
2010 während eines Dorffestes zusammen mit anderen Rechten drei
Jugendliche angriff und sie durch Schläge und Tritte verletzte. Diese
Tat gestand er, gab allerdings kein Motiv an. Dieses wurde erst
deutlich, als das Gericht Auszüge aus dem Sms- Verkehr zwischen ihm und
Maik S. vortrug. Diesen zufolge hatte er die Betroffenen ganz
offensichtlich für Antifaschisten gehalten. Er wurde gestern zu einer
Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten bei einer Bewährungszeit von
zwei Jahren verurteilt und muss ebenfalls eine Geldstrafe von 1200 Euro
an einem gemeinnützigen Verein zahlen.
Damit endete der Prozess, der bereits am 03. August diesen Jahres
begonnen hatte und ursprünglich 17 Anklagepunkte umfasste. S. und P
äußerten sich gestern nicht , ob sie das Urteil annehmen oder nicht.
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