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Waffenbesitz: NPD-Aktivist muss zahlen

Nordkurier-Neustrelitz vom 04.10.2008

Neustrelitz (as). Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Strelitz/Neubrandenburg, Marco Zimmermann, ist vom Amtsgericht Neustrelitz wegen verbotenen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das teilten Beobachter des Opferhilfevereins Lobbi M-V mit. Bei einer Hausdurchsuchung anlässlich eines anderen Ermittlungsverfahrens hatte die Polizei in der damaligen Neustrelitzer Wohngemeinschaft des 23-Jährigen einen Dolch und einen Wurfstern sichergestellt. Das Messer hat der arbeitslose Immobilienkaufmann mittlerweile zurückerhalten. Der Besitz der japanischen Wurfwaffe mit vier scharfen Klingen, Shurik genannt, ist hingegen laut Waffengesetz verboten. Vor Gericht hatte Zimmermann bestritten, der Besitzer des Wurfsterns zu sein. Dass die Waffe trotzdem in seiner Sitzbank gefunden wurde, erklärte er mit häufigen Besuchen von Gesinnungsgenossen. Sein Mitbewohner Danny C. bestätigte als Zeuge, dass die Wohngemeinschaft insbesondere bei Veranstaltungen als Treffpunkt von auswärtigen Teilnehmern fungiere. Vor Demonstrationen hätten diese Gäste ihre mitgeführte Waffen in der Sitzbank gelagert und nach Veranstaltungsende wieder abgeholt. Das Gericht folgte der Darstellung. Zimmermann sei aber als Wohnungsinhaber in der Verantwortung. Er wurde zu 20 Tagessätzen à 10 Euro und der Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

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