|
Rechte Schläger verurteilt
Ostseezeitung-Stralsund vom 28.10.2008
Stralsund Das Jugendschöffengericht hat in der vergangenen Woche zwei rechte Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen neun und zwölf Monaten verurteilt. Eine der Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das teilte der Verein Lobbi Ost - die Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg/Vorpommern mit.
Die beiden Angeklagten haben am 9. Juni dieses Jahres einen Punk in Stralsund Grünhufe angegriffen und verletzt, heißt es. Der Stralsunder habe sich an diesem Abend zunächst mit einem Freund im Skatepark des Stadtteils aufgehalten.
Die Jugendlichen wollten sich nach Erscheinen der beiden Rechten von dem Platz entfernen. Das spätere Opfer wurde allerdings von den Angeklagten angesprochen und sollte erklären, warum er Punk ist. Dabei hätten sich die Täter auch offen zu ihrer rechten Gesinnung bekannt. Nachdem der 19-Jährige das Gespräch beenden und den Platz verlassen wollte, schlug einer der Täter ihm von hinten eine Flasche über den Kopf. Als er sich zusammenkauerte und den Kopf mit den Armen schützte, erhielt er noch mindestens einen Fußtritt in Richtung des Gesichtes. Nach der Attacke drohten ihm die Rechten mit Vergeltung, sollte er die Tat bei der Polizei anzeigen. Der Jugendliche erlitt eine Platzwunde
am Kopf, die ambulant genäht werden musste.
Die beiden Verurteilten sind wegen Körperverletzungsdelikten, Diebstahls, Sachbeschädigung und Verwendung verfassungswidriger Symbole bereits gerichtsbekannt, so der Verein. Wegen des Verdachts weiterer Straftaten werde zurzeit noch gegen die Angeklagten ermittelt, einer sei in Fesseln vorgeführt worden.
Während einer der Täter sich kurz bei dem Betroffenen entschuldigte, bezichtigte der andere Angeklagte das Opfer, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben. Auch seine Verteidigerin habe dem Angegriffenen eine Mitschuld gegeben und im Plädoyer bemerkt, das Opfer hätte "nicht so clever" gehandelt, weil es sich noch mit den Rechten unterhalten habe und nicht gleich geflüchtet sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und sah die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und durch die ausgesprochene Drohung bei einem Täter
auch eine versuchte Nötigung als bewiesen an. Das Opfer sollte nach Ansicht des Gericht von Anfang an eine "Abreibung" bekommen und "wegen seiner Einstellung bestraft werden".
Ein Angeklagter muss nun unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils zwölf Monate im Gefängnis verbringen. Der 18-Jährige erkannte den Richterspruch an. Die Staatsanwaltschaft behielt sich allerdings die Einlegung von Rechtsmitteln vor. Der zweite Täter erhielt eine
Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil wurde von diesem Angeklagten angenommen und ist bereits rechtskräftig. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse.
Das Gericht habe wegen der "Reifeverzögerung" bei den Angeklagten nach Jugendstrafrecht geurteilt - hätte aber gleichzeitig wegen der wiederholten Rückfälligkeit der Täter ein Versagen der beteiligten Institutionen konstatiert. Der Betroffene des Angriffs zeigte sich
nach dem Urteil gegenüber dem Verein Lobbi erleichtert, dass er zumindest einem der Täter nicht mehr auf der Straße begegnen kann. Auch Monate nach der Tat hat er immer noch Angst, wenn er durch die Hansestadt geht.
|