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Berufungsverhandlung wegen rassistischen Angriffs in Krakow am See

vom 25. Januar 2010 in Kategorie: Pressemitteilung

Nach einer Verfahrensdauer von 15 Wochen wurden heute die beiden rechten Schläger Christian D. (23) und Sebastian P. (25) wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von je zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Sie hatten am 01.11.2008 den türkischen Gastwirt Hassan Y. in dessen Lokal in Krakow am See rassistisch beschimpft, mehrfach geschlagen und mit einer Flasche und einem Messer angegriffen. Der Betroffene erlitt Schnittverletzungen im Gesicht und an der Hand sowie Verletzungen am Kopf. Durch den brutalen Angriff wurde er dermaßen traumatisiert, dass er seine Gaststätte aufgab und das Bundesland verlassen hat.

 

“Nur deshalb, weil es sich um einen ausländischen Bürger handelte und aus rechtsextremer Gesinnung fand die Tat überhaupt statt”, so der Staatsanwalt heute in seinem Plädoyer. Er hatte gegen das Urteil des Amtsgerichtes Güstrow vom 27.04.2009 Berufung eingelegt.

 

Dies hatten auch die Verteidiger der beiden Angeklagten getan. Sie versuchten während des Prozesses vor dem Rostocker Landgericht immer wieder die Aussage des Betroffenen in Zweifel zu ziehen. Deshalb wurden unzählige Zeugen gehört, die die Glaubwürdgkeit von Herrn Y. in Frage stellen sollten. Dieser musste während der Beweisaufnahme eine achtstündige Vernehmung über sich ergehen lassen, nachdem er vor dem Amtsgericht Güstrow bereits über 14 Stunden ausgesagt hatte. “Eine unsägliche Belastung für einen traumatisierten Geschädigten”, so Rechtsanwalt Nümann, der die Nebenklage des Betroffenen vertrat.

“Keiner ihrer Beweisanträge hat der Verteidigung weitergeholfen” so Nümann. Doch erst nachdem ein von der Verteidigung angeregtes Gutachten der Blutspuren am Tatort die Schilderungen des Betroffenen untermauerte, waren diese bereit einzulenken. Man habe vor der “erdrückenden Beweislast kapituliert”, so der Nebenklagevertreter in seinem heutigen Plädoyer.

So beschränkten die Verteidiger ihre Berufung nach einer Urteilsabsprache mit dem Gericht schließlich auf das Strafmaß. Obwohl sie damit die Begründung des Güstrower Amtsgerichts anerkannten, in der von einer “inneren, ausländerfeindlichen Einstellung” als Motiv die Rede ist, stritten beide in ihren Plädoyers erneut eine rechte Tatmotivation ab.

Der vorsitzende Richter Scherhans ging in seiner Urteilsbegründung auf eben jene Einstellungen sehr ausführlich ein. So betonte er, dass beide Angeklagten sich in früheren Prozessen selbst als “rechtsorientiert” bezeichnet hätten. “Sie wollten ihn nicht da haben. Das Tatgeschehen hat (beim Betroffenen) erhebliche Ängste freigesetzt..und er ist schließlich weggezogen.” Dies sei das Ziel der beiden Täter gewesen, so der Richter in seiner Begründung.

Der Beratungsverein LOBBI berät und unterstützt Herrn Y. seit November 2008.