-> header -> single
-> content-slider

Betreiber der neonazistischen Internetseite “Altermedia” zu Haftstrafen verurteilt

vom 26. Oktober 2011 in Kategorie: Pressemitteilung

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 47jährigen Axel M. und dem 30jährigen Robert R. in insgesamt 50 Anklagepunkten Vergehen wie Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung, Bedrohung und Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Sie wurden heute in 48 dieser Punkte schuldig gesprochen. Unter Einbeziehung vorheriger Urteile wurde M. und R. nun zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Monaten bzw. 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Prozess konnte deutlich verkürzt werden, nachdem die beiden Angeklagten sich in allen Punkten schuldig bekannten. Eine langwierige Beweisaufnahme wurde damit überflüssig. Im Gegenzug hatte sich das Gericht bereit erklärt, den zu erwartenden Strafrahmen einzugrenzen.

M. hatte den vorletzten Verhandlungstag genutzt, um eine Erklärung zu verlesen. In dieser hatte er sich selbst als “politischen Überzeugungstäter” bezeichnet, der nach wie vor zu allen Äußerungen auf “Altermedia” stehe und den “Kampf gegen Ihr politisches System fortzusetzen gedenke”. M. war seit 1995 in der NPD aktiv und spielte dort einige Jahre vor allem in Stralsund und Greifswald eine gewisse Rolle. Im Jahr 2000 verließ er die Partei im Streit und konzentrierte sich fortan auf neonazistische Agitation im Internet. In den vergangenen Jahren war jedoch zu beobachten, dass er auch in dieser Rolle zunehmend isoliert war.

Das gilt auch für den zweiten Angeklagten. Robert R. war längere Zeit einer der führenden Köpfe der Stralsunder Naziszene, trat aber in der jüngsten Vergangenheit kaum noch in Erscheinung. Im Prozess gab er nun an, sich kaum noch mit Politik zu beschäftigen.

“Der Prozess hat vor allem deutlich gemacht, dass es durchaus erfolgreich sein kann, gegen rechte Hetze im Internet und persönliche Anfeindungen strafrechtlich aktiv zu werden. In den vergangenen Jahren haben immer wieder Initiativen und Einzelpersonen Strafanzeigen gestellt, weil sie auf “Altermedia” beleidigt und bedroht wurden. Das heutige Urteil ist deshalb auch ein wichtiges Signal an alle Betroffenen rechter Hetze im Internet.”