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Betreiber von “Altermedia” rechtskräftig verurteilt

vom 17. Mai 2011 in Kategorie: Pressemitteilung

M. war am 3. März 2010 vom Amtsgericht Stralsund wegen Volksverhetzung in neun Fällen, zweifacher Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Gewaltdarstellungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er der redaktionell Verantwortliche der rechten Internetseite “Altermedia” bzw. “Störtebekernetz” ist.

“Altermedia” galt lange Zeit als eine der wichtigsten neonazistischen Internetseiten der Bundesrepublik, verliert jedoch seit einiger Zeit zunehmend an Bedeutung. Offen rassistisch und antisemitisch wird auf der Seite jedoch nach wie vor argumentiert. In den vergangenen Zeiten gab es deshalb immer wieder Anzeigen gegen die Seite – von gegen rechts engagierten Vereinen genauso wie von Einzelpersonen, die persönlich beleidigt wurden.

In dem heutigen Verfahren wandte sich der Vorsitzende Richter mit mahnenden und erläuternden Worten an den Angeklagten. So stellte er fest, dass in dem Verfahren sehr umfangreich ermittelt wurde und in die Anklage nur ein Ausschnitt der veröffentlichten Texte mit strafrechtlich relevanten Inhalten eingeflossen sei. Die Beweislage gegen den Angeklagten sei erdrückend. Der Richter stellte ebenfalls klar, dass das Urteil des Amtsgerichtes nach seiner Einschätzung eindeutig im unteren Bereich des Möglichen angesiedelt sei.

Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger zog der Angeklagte die Berufung zurück. Somit gilt der einschlägig vorbestrafte M. als erneut rechtskräftig verurteilt.

Die juristische Aufarbeitung des langjährigen Treibens des Stralsunder Neonazis ist damit keineswegs abgeschlossen. So erhob die Staatsanwaltschaft Rostock laut “npd-blog.info” im Januar 2011 ebenfalls Anklage gegen M. Ihm werden nun insgesamt 50 Straftaten vorgeworfen und wieder geht es um Delikte wie Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dieses Mal wird M. voraussichtlich nicht alleine vor Gericht stehen. Denn gegen seinen mutmaßlichen Mitstreiter, den Stralsunder Neonazi Robert R ermittelte die Rostocker Staatsanwaltschaft ebenfalls. Der Prozess wird möglicherweise schon im Sommer stattfinden.