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Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

vom 12. November 2012 in Kategorie: Pressemitteilung

Das Amtsgericht Greifswald fällte heute ein weiteres Urteil nach den rechten Angriffen im Frühjahr diesen Jahres in Anklam. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein Mann aus Neuenkirchen zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zudem muss er 750 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten aus Tramstow bei Postlow wurde gegen die Zahlung von 500 Euro an den Opferhilfeverein „Weisser Ring“ eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Mitglieder der rechten Szene waren gemeinsam mit vermutlich sechs weiteren, zum Teil vermummten und bewaffneten, Männern an Angriffen am 12. April 20012 in Anklam beteiligt. Dabei wurden gegen 18 Uhr mehrere Menschen durch die Innenstadt gejagt und teilweise angegriffen. Einige Betroffene, darunter eine schwangere Frau, konnten sich in ein Café und eine Wohnung retten.

Der damals 29-jährige Hauptangeklagte hat zunächst zwei 16-jährige Mädchen mit einem sogenannten „Totschläger“ an Kopf und Oberkörper attackiert und verletzt. Danach verfolgte er mit den anderen Angreifern einen 26-jährigen Mann bis ins Lilienthal-Center, wo dieser geschlagen und ebenfalls verletzt wurde. Eine direkte Tatbeteiligung in Form von Schlägen konnte ihn in diesem Fall nicht nachgewiesen werden. Der damals 20-jährige Mitangeklagte befand sich ebenfalls in Verfolgergruppe, konnte aber auch keiner konkreten Handlungen überführt werden.

Drei der Betroffenen schilderten vor Gericht die Hetzjagd. Ein Verletzter sprach von panischer Angst, als er umzingelt wurde. Eine andere Verletze berichtete, dass sie monatelang Angst hatte, das Haus zu verlassen.

Zum Ende der Verhandlung räumten die Angeklagten ihre Tatbeteiligung über ihre Verteidiger, darunter der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski, ein. Ein Angeklagter entschuldigte sich. Zum Motiv äußerten sie sich nicht. Die Staatsanwaltschaft sprach von gezielten Angriffen auf Menschen, die man der alternativen Szene zuordnete. Es soll sich um eine Racheaktion für eine andere Auseinandersetzung handeln.

Die heutige Verhandlung ist das zweite Verfahren im Zusammenhang mit Angriffen der rechten Szene in Anklam. Am 21. September wurden zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie Punks attackiert hatten. Gegen dieses Urteil wurde durch die Verteidiger mittlerweile Berufung eingelegt. Der Verhandlungstermin am Landgericht Stralsund steht noch nicht fest.