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Bewährungsstrafen nach rechts motiviertem Angriff in Neustrelitz

vom 22. Januar 2010 in Kategorie: Pressemitteilung

Das Amtsgericht Neustrelitz hat heute vier Männer aus der rechten Szene  der Stadt  wegen gefährlicher  Körperverletzung verurteilt. Drei Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen von acht Monaten. Beim vierten Verurteilten wurde, unter Anrechnung eines weiteren Urteils, ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Als Bewährungsauflage wurden zusätzlich gemeinnützige Arbeit bzw. die Zahlung von Bußgeld an den Nebenkläger angeordnet.

Das  Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Verurteilten  gemeinschaftlich an einem Angriff am 07. September 2007 beteiligt hatten. 

Damals befand sich eine etwa zehnköpfige Gruppe von meist Jugendlichen  u.a. aus Mirow, Neubrandenburg und Röbel auf dem Weg zu einem Konzert im Neustrelitzer Gymnasium. Auf dem Weg dahin wurden sie, offenbar aufgrund  ihres Outfits, aus einem Auto heraus als “Zecken” beschimpft und mit einer Flasche beworfen. Daraufhin wich die Gruppe auf Nebenstraßen aus, wurde aber weiter verfolgt. Die Rechten lauerten wenig später der Gruppe auf, umstellten sie und griffen mehrere Personen an. Vier Menschen trugen Verletzungen davon. Durch Schläge und Tritte erlitt ein Neubrandenburger,  der am Prozess als Nebenkläger teilnahm, schwere Kieferverletzungen, die einen zehntägigen Krankenhausaufenthalt erforderten und immer noch  behandelt werden müssen.

Rechtsanwalt Jost von Glasenapp kritisierte als Vertreter der Nebenklage schon in seinem Plädoyer die  “lockere Stimmung” vor Gericht und die Anwendung von Jugendstrafrecht bei drei der Angeklagten. Die Forderung der Staatsanwaltschaft sei  

unvertretbar und wäre eine Bagatellisierung des brutalen Überfalls. Die Beschuldigten seien gefestigte Rechtsradikale, denen die Folgen ihrer Tat völlig egal waren. Tritte und Schläge hätten auch zu noch schwereren Verletzungen führen können. Der Opferanwalt geht davon aus, dass die Angeklagten die Bewährungsstrafen nicht ernst nehmen werden.

Diese Einschätzung teilt auch der verletzte Neubrandenburger, vermutet aber, dass auch höhere Strafen am Verhalten der Rechten nichts ändern würden.

Die angeklagten Rechten schwiegen in der Verhandlung zu den Vorwürfen. Die Verteidigung forderte Freisprüche und begründete dies hauptsächlich mit Fehlern in der Polizeiarbeit. Eine Berufungsverhandlung gilt als wahrscheinlich.

Der Opferberatungsverein LOBBI unterstützt den Angegriffenen seit 2007. 

Ein Sprecher der LOBBI kritisierte die Verfahrensdauer: ” Die 28 Monate zwischen Angriff und Urteil sind nicht nur eine hohe Belastung für die Betroffenen. Dieser lange Zeitraum  nutzt zudem den Tätern bei der Strafzumessung. Das ist ein falsches Signal – an die Opfer wie auch an die rechten Schläger.”