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Ehemaliger Geschäftsführer des Rostocker Nazishops

vom 23. April 2008 in Kategorie: Pressemitteilung

 

Der 46-jährige Neonazi aus Hamburg hatte im Juni 2007 eine junge Frau mehrfach beleidigt und belästigt, die in unmittelbarer Nähe des rechten Szeneshops wohnte.

Am 22. Juni eskalierte die Situation, als er gemeinsam mit einem weiteren Rechten auf das Auto der Betroffenen zustürmte. Er schlug und trat mehrfach gegen ihren PKW, während sein Begleiter die Anwohnerin am Losfahren hinderte. Dabei beschimpfte de Vries sie erneut und drohte ihr, dass sie lieber aus Rostock wegziehen solle, da er sie ansonsten “plattmachen” werde.

Im heutigen Prozess wurde de Vries, der einschlägig vorbestraft ist, von dem bundesweit bekannten rechten Anwalt Jürgen Rieger vertreten. Beide traten im Prozess äußerst ungestüm auf und verloren offensichtlich mehrfach die Kontrolle, als sie etwa den anwesenden Staatsanwalt beschimpften.

Nicht zuletzt aufgrund dieses Auftretens war das Gericht schließlich davon überzeugt, dass dem Angeklagten die ihm vorgeworfene Tat zuzutrauen sei. Da es auch an der Glaubwürdigkeit der Betroffenen keine Zweifel gab, verurteilte die vorsitzende Richterin den Neonazi zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 20 Euro.

Am Rande des Prozesses verlor de Vries wiederum die Kontrolle und beschimpfte und bedrohte Besucher der Verhandlung.

Außerdem erkannte die Betroffene, die von der LOBBI unterstützt wird, in einem Begleiter des Angeklagten jene Person, die ihr im Juni letzten Jahres den Weg versperrte. Es handelt sich dabei um einen Neonazi, der bereits im Januar wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Er hatte vor dem Naziladen einen Passanten als “schwule Sau” beschimpft.

“Im vergangenen Jahr ist es vor dem Laden wiederholt zu ähnlichen Vorfällen, aber auch zu Körperverletzungen gekommen. Aus Angst wurden viele dieser Attacken jedoch nicht zur Anzeige gebracht. Umso bemerkenswerter ist das couragierte Auftreten der Betroffenen.”

Die junge Frau, die nach den Vorfällen ihre Wohnung in der unmittelbaren Nähe des “East Coast Corner” aufgegeben hatte, begrüßte das Urteil.