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Freiheitsstrafe nach rechtem Angriff in Ueckermünde

vom 25. Mai 2018 in Kategorie: Pressemitteilung

In zwei Verhandlungstagen wurde zunächst deutlich, dass der gestern Verurteilte zunächst auf der Fahrt mit dem Schienenersatzverkehr nach Ueckermünde eine heute 34-Jährige aus Ghana und ihr kleines Kind rassistisch beleidigte und bedrängte. Die Frau versuchte noch im Bus, die Polizei zu alarmieren, berichtete aber vor Gericht, dass ihr Hilferuf abgewiesen wurde. Die Beamten rieten ihr stattdessen, sich nach dem Aussteigen einfach schnell zu entfernen.

 

Am gemeinsamen Zielbahnhof in Ueckermünde, geriet dann auch ein Geflüchteter aus Afghanistan, der die Situation zuvor im Bus beobachtet hatte, in ein Wortgefecht mit dem rassistischen Pöbler, der ihn plötzlich mit einer Bierflasche ins Gesicht und auch danach weiter mit Fäusten auf ihn einschlug. Der Betroffene erlitt dadurch eine Platzwunde im Gesicht und eine Nasenbeinfraktur, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Bis heute leidet er an Nasenbluten und Beschwerden beim Atmen.

 

Der nun Verurteilte hatte sich zwar bereits zu Beginn der Verhandlung zur Sache eingelassen, jedoch im Auge der vorsitzenden Richterin einige Probleme mit der Wahrheit. Sie schenkte der hanebüchenen Geschichte des Angeklagten demnach keinen Glauben und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 6 Monate Freiheitsstrafe gefordert, jedoch wurde die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Angeklagten strafmildernd ausgelegt. Eine der Bewährungsauflagen ist eine Entschädigungszahlung an den Betroffenen.

 

“Es ist vor allem bedauerlich, dass bis auf eine Frau niemand, auch nicht der Busfahrer, eingegriffen habt.” sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt, LOBBI. “Schlichtweg verantwortungslos ist das Verhalten der Einsatzleitstelle, die diesen Angriff möglicherweise hätte verhindern können, hätte sie das Anliegen der Hilfesuchenden Frau gleich ernst genommen”, so Schiedewitz weiter.

 

Das Urteil ist gegenwärtig noch nicht rechtskräftig.