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Geldstrafe für rechte Selbstjustiz

vom 22. November 2017 in Kategorie: Pressemitteilung

Als der Usedomer Neonazi Daniel O. am Abend des 12. August des vergangenen Jahres von zwei Sympathisanten über Sachbeschädigungen an NPD-Plakaten informiert wurde, machte er sich mit diesen auf den Weg, die Täter zu stellen – um „die Sache zu klären“, hieß es heute vor dem Greifswalder Amtsgericht. Die drei Männer trafen bei diesem Vorhaben schließlich auf ein Paar, das gerade mit seinem Boot in der Stadt Halt machte und von den beiden Meldern wiedererkannt wurde.

Der ehemalige NPD-Stadtvertreter O. brüllte die beiden TouristInnen an, wer sie seien und was sie machten und schlug dem Berliner mit der Faust ins Gesicht. Anschließend würgte und fixierte er ihn. Die Begleiterin des Angegriffenen versuchte dazwischen zu gehen und O. anzusprechen, worauf sie von diesem weggeschubst wurde und sich eine Platzwunde an der Lippe zuzog. Die dann von den Betroffenen gerufene Polizei weigerte sich, die unter Schock stehenden Angegriffenen zu ihrem Boot zu begleiten, so dass sich das Paar mit einem Taxi auf den Weg machen musste.

Das Greifswalder Amtsgericht und verurteilte den 33-Jährigen „selbstständigen Dienstleister“ nun gestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei zusammenhängenden Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 25 Euro.

Als Strafmildernd wertete das Gericht die „Tatprovokation“ durch die Sachbeschädigung und dass O. den Berliner Urlauber nur kurzzeitig gewürgt habe. Strafverschärfend wären hingegen vorangegangene Straftaten, sowie das Nicht-Ablassen während des Angriffs.

Denn es war nicht das erste Mal, dass der langjährige Neonazi gewalttätig in Erscheinung trat. Bereits im Jahr 2014 wurde O. zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, nachdem er sich mit Anderen vor einem Greifswalder Wohnprojekt postiert hatte und dort die Scheibe der Eingangstür zerschlug, während er die BewohnerInnen aufforderte, vor die Tür zu kommen. Die NPD und ihre AnhängerInnen waren an jenem Abend zum Aufhängen von Wahlplakaten in der Stadt. https://www.lobbi-mv.de/nachrichten/npd-politiker-wegen-versuchter-noetigung-verurteilt/

„Immer wieder zeigt sich, vor allem im Wahlkampf, die Gewaltbereitschaft der Neonaziszene und deren Bestreben, selbst als Sanktionsmacht zu agieren. Am gleichen Abend kam es zu einem ähnlichen Angriff in Eggesin, der es gar nicht erst vor Gericht geschafft hat.“ sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der Opferberatungsstelle LOBBI. „Der Verurteilte hat zum wiederholten Male präsentiert, dass er sich kaum unter Kontrolle halten kann und keinerlei Reue zeigt. Von einer abschreckenden Wirkung der Urteils kann überhaupt keine Rede sein.“ Erst ab einer Verurteilung von mindestens 90 Tagessätzen gilt man gemeinhin als vorbestraft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.