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Gnoiener Neonazis verurteilt

vom 14. Dezember 2011 in Kategorie: Pressemitteilung

Vor dem Güstrower Amtsgericht endete gestern ein mehrmonatiger Prozess gegen zwei Rechte aus Gnoien. Ihnen wurden zahlreiche Körperverletzungen, Nötigungen und Sachbeschädigungen zur Last gelegt – viele davon waren politisch motiviert. Dafür wurden sie nun zu Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Maik S., zum Tatzeitpunkt Heranwachsender, hat sich nach Ansicht des Gerichts der Körperverletzung in vier Fällen, der zweifachen Nötigung und vierfachen Sachbeschädigung schuldig gemacht. So schlug und trat er im Juli 2010 zusammen mit anderen auf einen alternativen Jugendlichen in Gnoien ein, weil dieser Neonaziaufkleber in der Stadt entfernt hatte. Zusammen mit dem Mitangeklagten Willy P. attackierte er diesen Jugendlichen im September 2010 dann erneut. Vermummt schlugen und traten die beiden so brutal auf ihn ein, dass er zwei Wochen stationär behandelt werden musste.

S. war außerdem am Sprühen neonazistischer Parolen an einem Jugendclub und einer Schule in Gnoien beteiligt, verklebte zusammen mit P. hunderte rechte Aufkleber in Dörfern der Umgebung. Außerdem hatte er das Auto eines Lehrers mit der Parole “Vorsicht, Antideutscher !” beschmiert. Dieser Lehrer hatte wenige Tage zuvor die Verteilung der sogenannten “Schulhof-CD” unterbunden. Für diese und weitere Straftaten verurteilte ein Schöffengericht Maik S. nun zu einer zweijährigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.Daneben muss er eine Geldstrafe zahlen, Arbeitstunden leisten. Gemeinsam mit P. hat er außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen und dem alternativen Jugendlichen eine Entschädigung von 2000 Euro zu zahlen. Da dieser sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen und außerdem ein Adhäsionsverfahren beantragt hatte, müssen die beiden Verurteilten auch diese Kosten übernehmen.

Das Gericht sah es außerdem als erwiesen an, dass Willy P. im September 2010 während eines Dorffestes zusammen mit anderen Rechten drei Jugendliche angriff und sie durch Schläge und Tritte verletzte. Diese Tat gestand er, gab allerdings kein Motiv an. Dieses wurde erst deutlich, als das Gericht Auszüge aus dem Sms- Verkehr zwischen ihm und Maik S. vortrug. Diesen zufolge hatte er die Betroffenen ganz offensichtlich für Antifaschisten gehalten. Er wurde gestern zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt und muss ebenfalls eine Geldstrafe von 1200 Euro an einem gemeinnützigen Verein zahlen.

Damit endete der Prozess, der bereits am 03. August diesen Jahres begonnen hatte und ursprünglich 17 Anklagepunkte umfasste. S. und P äußerten sich gestern nicht , ob sie das Urteil annehmen oder nicht.