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Mehr als Gewalt

vom 3. Juli 2017 in Kategorie: Artikel

Nur auf den ersten Blick ist es verwunderlich, dass die „kleinen Dinge“ den Betroffenen manchmal mehr zusetzen als ein tätlicher Angriff. Einen Job oder eine Wohnung nicht zu bekommen, auf der Behörde geduzt, an der Tür eines Clubs abgewiesen, im Supermarkt ständig von der Security verfolgt zu werden – wenn dies beispielsweise nur aufgrund der Hautfarbe geschieht, kann das den Alltag zum Horror machen und im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen. Der LOBBI fehlte es bislang an den Ressourcen und dem fachlichen Knowhow für den Umgang mit diesen Diskriminierungen. Beratungsanfragen zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Bedenkt man, dass viele Menschen, die aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, der (vermeintlichen) Herkunft, der Religion, einer Behinderung und des Alters diskriminiert werden, keine Ansprechpartner*innen haben, ist ein hoher Bedarf an Unterstützung zu vermuten.

Ein gesetzlicher Auftrag

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; niemand darf aufgrund individueller Merkmale benachteiligt werden – so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Vor mehr als zehn Jahren ist zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Der Europäische Gerichtshof musste die Bundesrepublik erst per Gerichtsurteil zu diesem Gesetz zwingen.

Mit dem AGG verfügen Betroffene von Diskriminierung nun zwar über einen einklagbaren Gleichbehandlungsanspruch im Arbeits- und Zivilrecht. Dieses und andere Gesetze allein reichen jedoch nicht aus, um Benachteiligungen zu verhindern und einen wirksamen Schutz zu bieten. Neben der Arbeit an einer gelebten Antidiskriminierungskultur ist Beratung eine zentrale Säule, um Betroffene dabei zu unterstützen, ihr Recht auf Gleichbehandlung – über das Gesetz hinaus – geltend zu machen.

Warum Beratung

Ausgrenzungen sind eine Belastung. Als beabsichtigter oder unbeabsichtigter Angriff auf die Würde, Selbstbestimmung und Identität einer Person können sie eine Vielzahl an Gefühlen – Verletzung, Selbstzweifel, Ohnmacht, Wut – hervorrufen und neben den emotionalen auch ganz konkrete soziale und materielle Folgen haben. 

Für viele Betroffene ist die Anerkennung ihrer Erlebnisse in der Beratung bereits ein wichtiger Schritt im Umgang mit dem Erlebten. Nicht selten haben sie zuvor die Erfahrung gemacht, dass ihnen nicht geglaubt oder das Erlebte heruntergespielt wird. Entscheiden sie sich zu weiteren Interventionen, so ist die Palette an Handlungsmöglichkeiten recht vielfältig. Beispielhaft sei das Verfassen von Beschwerdebriefen, Gespräche mit der diskriminierenden Partei, das Anregen von Schulungen oder Trainings zu bestimmten Diskriminierungsformen, Öffentlichkeitsarbeit oder das Einreichen einer Klage genannt. 

Eine professionelle Antidiskriminierungsberatung ist jedoch weit mehr als Einzelfallbegleitung. Um nachhaltig Veränderungen zu bewirken und ähnliche Diskriminierungen zu verhindern, bedarf es u.a. der Arbeit an der Veränderung der diskriminierenden Strukturen und Praxen, etwa politischer Lobbyarbeit zur Beseitigung diskriminierender Gesetze, Netzwerk- und Gremienarbeit sowie einer allgemeinen Sensibilisierung für das Thema.

Modellprojekt

Wenngleich vor allem selbstorganisierte Interessenvertretungen schon lange Betroffene in konkreten Situationen so gut es geht unterstützen, handelt es sich bei qualifizierter Antidiskriminierungsberatung um ein vergleichsweise neues Angebot. Seit der Gründung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) im Jahr 2007 sind sukzessive weitere Beratungsangebote entstanden. Auch können sich Betroffene jederzeit telefonisch oder schriftlich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Eine Beratung, die Qualitätsstandards erfüllt und darüber hinaus wohnortnah erreichbar ist, gibt es jedoch noch längst nicht in allen Bundesländern – so auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Diesem Umstand soll mit dem bei der LOBBI angesiedelten Modellprojekt Antidiskriminierungsberatung begegnet werden.

Einen wesentlichen Teil des Modellprojekts macht die fachliche Einarbeitung und Weiterbildung aus. Zwar blickt die LOBBI auf langjährige Erfahrungen in der Beratung nach rassistischen oder rechten Übergriffen zurück, Antidiskriminierungsberatung ist jedoch ein eigenständiges Feld der Sozialen Arbeit, das andere Herangehensweisen und Interventionsmethoden erfordert. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, im Rahmen einer modellhaften Beratung erste praktische Erfahrungen zu sammeln. Diese wird sich aufgrund der fachlichen Vorerfahrung und den begrenzten Ressourcen voraussichtlich zunächst an Betroffene rassistischer Diskriminierung richten.

Erste Schritte

Um bestehende Potentiale zu erfassen und Doppelstrukturen zu vermeiden, wurden in einem ersten Schritt Fachgespräche mit verschiedenen Projekten, Initiativen und Selbstorganisationen geführt. Ziel war es, einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf in Bezug auf verschiedene Diskriminierungsmerkmale zu erhalten und bereits vorhandene Angebote zu erfassen. Dabei hat sich gezeigt, dass sich Betroffene eher selten direkt an die Projekte wenden, um eine erfahrene Diskriminierung zu besprechen. Um die Betroffenen adäquat im Sinne einer qualifizierten Antidiskriminierungsberatung unterstützen zu können, fehlt es den meisten Initiativen jedoch an Erfahrung und/oder Ressourcen. Wie diesem Umstand begegnet werden kann, war darum Gegenstand erster gemeinsamer Treffens im März und Mai 2017. Zu hoffen ist, dass sich damit ein gemeinsames Antidiskriminierungsnetzwerk bildet, wie es auch in anderen Bundesländern existiert. Dies wird nötig sein, um das Thema erfolgreich in der öffentlichen Wahrnehmung und der Landespolitik setzen zu können.