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NPD-Chef von Mecklenburg-Strelitz und Neubrandenburg wegen Waffenbesitzes zu Geldstrafe verurteilt

vom 2. Oktober 2008 in Kategorie: Pressemitteilung

Marco Zimmermann, Vorsitzender des NPD-Kreisverbands von Mecklenburg-Strelitz und Neubrandenburg, wurde heute vom Amtsgericht Neustrelitz, zu einer Geldstrafe wegen des fahrlässigen Besitzes einer verbotenen Waffe verurteilt. Der Angeklagte behielt sich vor, gegen das Urteil mit Berufung oder Revision vorzugehen.

Bei einer Hausdurchsuchung wegen eines anderen Ermittlungsverfahrens stellte die Polizei im März 2007 in der damaligen Neustrelitzer Wohngemeinschaft des Angeklagten einen Dolch und einen Wurfstern sicher.  Das Messer erhielt der arbeitslose Immobilienkaufmann inzwischen zurück. Der Besitz der  japanischen Wurfwaffe mit vier scharfen Klingen ist hingegen laut Waffengesetz verboten.

Der 23jährige bestritt vor Gericht,  der Besitzer des Wurfsterns zu sein. Dass der Gegenstand dennoch in seiner Sitzbank aufgefunden wurde, erklärte Zimmermann mit häufigen Besuchen in seiner Wohnung – offenbar von Gesinnungsgenossen. Sein ebenfalls rechtsgerichteter Mitbewohner Danny C. bestätigte als Zeuge, dass die WG  insbesondere anlässlich von Veranstaltungen, als Treffpunkt von auswärtigen Teilnehmern beispielsweise aus Neubrandenburg, Pasewalk, Anklam und Waren fungiere. Vor Demonstrationen würden dann diese Gäste  mitgeführte Waffen in der Sitzbank lagern und nach Veranstaltungsende wieder abholen. Einer der Besucher müsse den Wurfstern unbemerkt dort vergessen haben. 

Das Gericht folgte der Darstellung der beiden Rechten. Zimmermann sei aber als Wohnungsinhaber in der Verantwortung,  die bei ihm gelagerten Waffen zu überprüfen und die Annahme gegebenenfalls zu verweigern. Somit habe er fahrlässig gegen das Waffengesetz verstoßen. Der Angeklagte wurde zur Zahlung von 20 Tagessätzen á 10 Euro und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Gegen den Neustrelitzer NPD- Funktionär wird derzeit außerdem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Zimmermann soll mutmaßlich an der Organisation eines illegalen Aufmarsches zu Ehren des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß beteiligt gewesen sein. Während der unangemeldeten Demonstration am 17.August 2008 in Neustrelitz kam es zu Handgreiflichkeiten mit Polizisten, die die Neonazis stoppen wollten.