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Rechter Schläger aus Wismar scheitert mit Berufung

vom 4. Februar 2008 in Kategorie: Pressemitteilung

Heute Nachmittag wurde in Schwerin die Berufung eines 23jährigen Wismarers abgewiesen. Mit deutlichen Worten stellten Richterin, Staatsanwalt und die Vertreterin der Nebenklage klar, dass es keine Gründe gebe, das Urteil des Amtsgericht Wismar vom September des letzten Jahres aufzuheben. Der Verurteilte muss nun wegen gefährlicher Körperverletzung eine einjährige Freiheitsstrafe verbüßen. Das afrikanische Opfer des Angriffs begrüßte das Urteil, leidet aber immer noch unter Ängsten.

Der Rechte hatte am 01. März 2007 in der Hansestadt einen Sudanesen angegriffen und verletzt. Der afrikanische Student wollte an diesem Abend Elektrotechnik in seine neue Wohnung bringen. Vor der Studentenunterkunft verstellte ihm der Angeklagte den Weg, beschimpfte ihn rassistisch und trat gegen die Elektrogeräte. Als sich der Wirtschaftsinformatiker zurückziehen wollte, attackierte ihn der Täter mit einer Bierflasche Der damals 28-Jährige trug eine Prellung an der Schulter davon und litt noch etwa vier Wochen unter Schmerzen.

Die Verteidigung wollte in dem Berufungsprozess eine Verringerung der Strafe auf sechs Monate und eine Aussetzung auf Bewährung erreichen. Unter anderem wegen des hohen Alkoholkonsums des Angeklagten. Ein Rechtsmediziner widerlegte allerdings die Angaben des Täters und konnte keine erhebliche Beeinflussung feststellen. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Wismarer durch den Flaschenwurf schwerere Verletzungen zumindest in Kauf genommen hat und womöglich nur durch das Einschreiten von anderen Studenten und Studentinnen von weiteren Gewalttaten abgehalten wurde. Die Richterin warf ihm vor, keine glaubhafte Reue zu zeigen. Eine Bewährung käme nicht in Frage, da der Angeklagte bereits durch ein Dutzend Körperverletzungen vorbestraft sei und die letzte Tat zudem während eines Hafturlaubs beging. “Wegsperren ist da die richtige Antwort”, so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Das Gericht stellte insbesondere die psychischen Folgen der Tat und die rassistischen Motivation heraus. Das Opfer des Angriffs schilderte in dem Verfahren, dass er und auch andere ausländische Kommilitonen, sich nicht mehr angstfrei in Wismar bewegen können und insbesondere in den Abendstunden kaum noch das Hochschulgelände verlassen wollen.** Mit dem Ausgang des Verfahrens zeigte sich der Sudanese gegenüber der LOBBI zufrieden.