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Rechter Schläger verurteilt

vom 26. August 2009 in Kategorie: Pressemitteilung

Vor dem Amtsgericht Demmin wurden am gestrigen Nachmittag zwei Malchiner Mitglieder der rechten Szene wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Hintergrund war ein rechtsmotivierter Angriff vor dem Stadthaus Malchin am 29. November 2008. Ein alternativer  Jugendlicher und sein Begleiter  waren an diesem Abend dabei, Computer aus ihrem Auto zu laden, um in dem Gebäude gemeinsam mit Freunden zu spielen. Aus einer insgesamt dreiköpfigen Gruppe heraus, kamen die gestern Angeklagten auf die beiden zu.  Einer der Rechten schlug mit einer Waffe auf den Kopf des Jugendlichen ein. Nach Angaben des Betroffenen handelte es sich dabei wahrscheinlich um eine Metallstange oder einen so genannten Totschläger.  Das Opfer erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma. Schwerere Schädelverletzungen wurden offenbar nur durch die Kopfbedeckung und die Hände des Jugendlichen, die er sich schützend über den Kopf hielt, verhindert. Dabei wurde ihm ein Finger gebrochen. Anschließend wurde er durch den Keller des Gebäudes getrieben und noch einmal geschlagen.

Der  nur teilweise geständige Haupttäter hatte bereits in der Vergangenheit mehrere Körperverletzungsdelikte begangen.  Bisherige Erziehungsmaßnahmen hatten nach Ansicht  von Richter Schisler „bisher nicht gefruchtet“ und haben wohl „eher als Ermutigung auf dem Weg in den Abgrund“ gewirkt. Das Demminer Jugendschöffengericht verhängte  eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten.  Die Strafe gegen den zur Tatzeit 19jährigen wurde nach Jugendstrafrecht gefällt und für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er als Bewährungsauflage 400 Euro an sein Opfer zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.  Der Betroffene der Gewalttat hat weitere Schmerzensgeldforderungen angekündigt.

Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen, da er sich nicht an den Schlägen beteiligt hat.

Die Ermittlungen der Polizei nach der Tat hatten Verbindungen der Angeklagten zu der Neonazigruppierung „Kameradschaft Malchin“ ergeben*.  Gegenüber der LOBBI äußerte der Betroffene der Attacke die Hoffnung, dass die Androhung einer Haftstrafe weitere Angriffe des Verurteilten verhindere. Das Urteil müsse aber auch dazu führen, dass sich in Malchin größere Kreise mit dem Problemen von rechter Gewalt und Neonazi-Strukturen auseinander setzen.** 

*siehe Nordkurier – Malchin / 13.12.2008 >>>

**siehe Perspektiven Frühjahr 2009: „Eine Positionierung: Ja, wir haben ein Problem!“ Interview mit Malchiner Jugendlichen >>>