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Schuldspruch wegen rassistisch motiviertem Angriff in Rostock

vom 27. Februar 2020 in Kategorie: Pressemitteilung

Da er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, fand die Verhandlung gegen ihn unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Deshalb war zunächst das schriftliche Urteil abzuwarten, das jetzt vorliegt. In ihrer Begründung spricht die vorsitzende Richterin von einem rassistischen Hintergrund der Tat und wertet diesen als strafschärfend. Ebenfalls benennt sie im Urteil die Folgen der Tat für den Betroffenen und seine Familie. Dieser sei so stark verletzt worden, dass er operiert werden und mehrere Tage stationär behandelt werden musste. Außerdem habe der Angriff zu großen Ängsten in seiner Familie geführt.

” Es ist nicht an uns, zu bewerten, ob eine Strafaussetzung auf zwei Jahre eine angemessene Sanktion für einen derartig brutalen Angriff ist. Wir begrüßen jedoch ausdrücklich, dass das Motiv der Tat im Urteil ebenso klar benannt wurde, wie deren Folgen für den Betroffenen und seine Angehörigen. Dies ist in vergleichbaren Fällen leider immer noch keine Selbstverständlichkeit.”, so Tim Bleis von der Opferberatung LOBBI, die den Betroffenen seit Dezember 2018 unterstützt.

Erläuterung: Eine konkrete Strafe hat das Gericht im Urteil noch nicht festgelegt. Dies behält es sich für die Dauer von zwei Jahren vor. Die Entscheidung, ob und wie lange Jugendstrafe verhängt werden soll, wurde sozusagen zur Bewährung ausgesetzt.