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Urteil nach rassistischem Übergriff in Greifswald

vom 28. Mai 2014 in Kategorie: Pressemitteilung

Der 28-Jährige Ronny B. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 10 Monaten Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung, verurteilt. Der vier Jahre ältere Michael M. wurde wegen der Beschädigung des Fahrrads zu 40 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt, jedoch wurde seine Strafe wegen einer weiteren Körperverletzung zu insgesamt 7 Monaten Freiheitsstrafe, ebenfalls ausgesetzt auf Bewährung, zusammengefasst. Für die beiden anderen Angeklagten, endete der Prozess, bezogen auf den rassistischen Angriff, mit Freisprüchen. Eberhard J. (55), griff nach einvernehmlichen Aussagen schlichtend ein und Helmut S. konnte zweifelsfrei nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt gar nicht vor Ort war.

Bereits am ersten Verhandlungstag stellten die Betroffenen den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar. Als sie gegen 21:40 Uhr aus dem Supermarkt in der Greifswalder Lomonossowallee, nahe der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Schönwalde, kamen, ging die Gruppe der augenscheinlich angetrunkenen Männer auf sie zu und fragte sie, was sie hier in Deutschland zu suchen hätten. Die jungen Männer, die sich zum Teil erst seit wenigen Monaten im Land aufhielten, verstanden derzeit nur wenig deutsch und wollten Ärger vermeiden. Unvermittelt wurde dennoch einer der Flüchtlinge ins Gesicht geschlagen, woraufhin er die Flucht ergriff. Das Gericht konnte diesen Schlag keinem der Angeklagten zweifelsfrei zuordnen, da die Betroffenen, teilweise im Weglaufen, die Täter nicht klar identifizieren konnten, beziehungsweise der wichtigste Zeuge keine Aussage machen konnte.

Kurz darauf zerstach Michael M. die Reifen eines Fahrrads, das einer der Betroffenen mit sich führte, und Ronny B. griff einen der Asylsuchenden an und schlug diesem mehrmals ins Gesicht. Dass er diese Körperverletzung gemeinschaftlich mit mindestens einem weiteren Täter, möglicherweise Michael M., begangen hat, gilt für das Gericht als gesichert, sodass es sich um eine Gefährliche Körperverletzung handele. Für eine Verurteilung reiche dies im Falle Michael M.s jedoch nicht aus.

Als es den Asylsuchenden gelungen war davon zu laufen, alarmierten sie die Polizei. Diese kam erst 40 Minuten später, nachdem der Wachschutz der Gemeinschaftsunterkunft nochmals den Notruf wählte. Die Betroffenen berichteten vor Gericht eingeschüchtert zu sein, vor allem da sie der Gruppe aus der die Täter stammen beinahe täglich vor der Kaufhalle begegnen.

Nebenklagevertreter RA Michael Noetzel zeigte sich mit dem Urteil dennoch zufrieden, vor allem weil die rassistische Tatmotivation im Urteil Würdigung fand und sich strafverschärfend auswirkte. Dennoch kritisierte er die Ermittlungsarbeit der Polizei als “katastrophal”. So verwundert es kaum, dass letztlich nur drei aus der Gruppe der Angreifer auf der Anklagebank Platz nehmen mussten, obwohl die Betroffenen fünf Täter beschrieben hatten.

Zudem fehlte die womöglich wichtigste Aussage seines Mandanten, des Hauptgeschädigten, da der Betroffene bereits vor dem Prozess der Aufforderung nachgekommen war das Land zu verlassen. Dass diese Angst nicht unberechtigt war zeigte der Abschiebungsversuch eines weiteren der Betroffenen, nur eine Nacht nach dessen Aussage.

Der Verteidiger Michael M.s bezeichnete die unterschiedlichen Erinnerungen der Betroffenen, als „kess“, während sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht, die Schilderungen als glaubwürdig und ohne Belastungstendenz beschrieben.

„Nach wie vor ist die Gesetzeslage vor allem an den TäterInnen orientiert, waren die Betroffenen in dem Prozess nicht mehr als lebende Beweismittel“, so Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der LOBBI. „Es hat sich wieder deutlich gezeigt, wie wichtig und aktuell die Forderung der Beratungsstellen nach einem bedingunslosen Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt ist”, sagt Schiedewitz weiter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.