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Urteil nach rechtem Angriff in Friedland (Mecklenburg)

vom 23. März 2010 in Kategorie: Pressemitteilung

An diesem Abend fand in einer Musikgaststätte eine Live-Veranstaltung statt – unter den Gästen auch alternative Jugendliche und Punks. Offenbar aus diesem Grund versammelten sich Dutzende Personen u.a. aus der rechten Szene im Umfeld der Gaststätte. Dabei fielen Sprüche wie „Friedland bleibt braun!“ und „Scheiß Zecken, wir zeigen euch wer in Friedland das Sagen hat.“ Konzertbesucher, die den Veranstaltungsort verlassen wollten, wurden beschimpft und mit Flaschen beworfen. Im weiteren Verlauf kam es zu Diskussionen und zu tätlichen Angriffen durch die Rechten, bei denen mindestens zwei Menschen verletzt wurden.

Eine dieser Körperverletzungen wurde gestern verhandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen Konzertgast mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen hat. Der Angreifer kannte sein Opfer als Neonazi-Gegner und Mitglied der Satiregruppe “Front Deutscher Äpfel”. Die Richterin verurteilte den zur Tatzeit 20-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagesätzen á 15 Euro. Der Verurteilte trägt auch die Kosten des Verfahrens.

Damit widersprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Diese hatte sich für die Anwendung des Jugendstrafrecht eingesetzt, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine jugendtypische Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss gehandelt habe. Sie plädierten lediglich für eine Wiedergutmachung in Höhe 100 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten, NPD-Landtagsabgeordneter Michael Andrejewski, sah zudem keinen politischen Hintergrund für den Angriff seines Mandanten.

Die Richterin konnte hingegen keine jugendtypischen Charakter der Tat feststellen. Trotz Alkoholisierung habe der Angeklagte sich bewusst in die Situation begeben. Dabei spielten verfestigte politische Einstellungen eine Rolle. Sie könne außerdem keine Reifeverzögerung erkennen, die eine Jugendstrafe rechtfertige. Der Angeklagte hat das Abitur absolviert, macht eine Ausbildung, ist im Friedländer Sportverein aktiv und stammt aus unproblematischen Familienverhältnissen. Entlastend wurde gewertet, dass er bislang nicht straffällig geworden war.

Trotz des Urteils blicken die Betroffenen unzufrieden auf das Verfahren zurück. Die Ermittlungen zu den weiteren Körperverletzungen des Abends sind offenbar erfolgslos verlaufen. Auch das gestrige Gerichtsverfahren fand erst nach einer Beschwerde des Verletzten bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg statt. Diese hatte ihm im Juni 2009 mitgeteilt, dass sie von einer Klage absehen wolle, da die Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse wäre.